Effektenabteilung

Effektenabteilung
eine der Leistungsabteilungen von Bankbetrieben mit folgenden Aufgaben: An- und Verkauf von  Effekten; ihre Verwaltung, d.h. Dienstleistung gegenüber dem Wertpapiereigentümer hinsichtlich Überwachung der Zinstermine, der Auslosung, Besorgung von neuen Bogen, Anmeldung und Hinterlegung von Stücken zur Hauptversammlung, Ausübung von Bezugsrechten. E. ist meist verbunden mit Depotabteilung und Depotbuchhaltung.

Lexikon der Economics. 2013.

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